20 O 29/14•Landgericht Dortmund, 2014-09-10, 20 O 29/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 O 29/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-10
Aktenzeichen: 20 O 29/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0910.20O29.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.166,67 € (i.W.: zwanzigtausend-einhundertsechsundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 2 % p.a. vom 13.03.2008 bis zum 8.4.13 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.4.13 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte an der Beteiligung an der E.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagten mit der Annahme der Abtretung in Verzug sind.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Kläger von allen wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus seiner Beteiligung an der im Antrag zu Ziffer 1. genannten Kommanditgesellschaft resultieren.
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Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
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Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.
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