6 O 50/11•Landgericht Dortmund, 2014-09-26, 6 O 50/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 50/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-26
Aktenzeichen: 6 O 50/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0926.6O50.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.837,39 0 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 5.1.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 46 % der Kläger und zu 54 % die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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