Landgericht Dortmund, 2014-09-26, 6 O 50/11

6 O 50/11Kantonsgericht26.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 50/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-26

Aktenzeichen: 6 O 50/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0926.6O50.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.837,39 0 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 5.1.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 46 % der Kläger und zu 54 % die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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