Landgericht Dortmund, 2014-10-02, 2 O 459/12

2 O 459/12Kantonsgericht02.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 459/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-02

Aktenzeichen: 2 O 459/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1002.2O459.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt ab einem Streitwert von 164.200,00 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.