2 O 177/13•Landgericht Dortmund, 2014-10-15, 2 O 177/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 177/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-15
Aktenzeichen: 2 O 177/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1015.2O177.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.343,95 € (i.W.: neuntausenddreihundertdreiundvierzig 95/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 14 % und die Beklagte 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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