1 S 83/14•Landgericht Dortmund, 2014-11-11, 1 S 83/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 83/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-11
Aktenzeichen: 1 S 83/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1111.1S83.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der auf der Eigentümerversammlung vom 09.07.2013 der Wohnungseigentümergemeinschaft I2, # und ## in H zum Tagesordnungspunkt (TOP) 25 unter der Nummer „Beschluss 24/2013“ gefasst Beschluss wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 74 % und die Beklagten zu 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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