Landgericht Dortmund, 2014-11-11, 1 S 83/14

1 S 83/14Kantonsgericht11.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 83/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-11

Aktenzeichen: 1 S 83/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1111.1S83.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der auf der Eigentümerversammlung vom 09.07.2013 der Wohnungseigentümergemeinschaft I2, # und ## in H zum Tagesordnungspunkt (TOP) 25 unter der Nummer „Beschluss 24/2013“ gefasst Beschluss wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 74 % und die Beklagten zu 26 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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