9 T 175/14•Landgericht Dortmund, 2014-11-13, 9 T 175/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 175/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-13
Aktenzeichen: 9 T 175/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1113.9T175.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen.
Dem Beteiligten zu 4) werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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