Landgericht Dortmund, 2014-11-14, 3 O 459/13

3 O 459/13Kantonsgericht14.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 459/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-14

Aktenzeichen: 3 O 459/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1114.3O459.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervenientin trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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