10 O 96/12•Landgericht Dortmund, 2014-11-19, 10 O 96/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 96/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-19
Aktenzeichen: 10 O 96/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1119.10O96.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB §§ 280, 311; HGB § 172 Abs. 4
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen
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der Kläger zu 1) 33,8 %
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der Kläger zu 2) 1,1 %
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der Kläger zu 3) 0,9 %
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der Kläger zu 4) 0,8 %
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der Kläger zu 5) 1,8 %,
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die Klägerin zu 6) 3,0 %
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der Kläger zu 7) 5,6 %
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der Kläger zu 8) 3,2 %
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die Klägerin zu 9) 14,0 %
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der Kläger zu 10) 2,8 %
-
der Kläger zu 11) 2,8 %
-
der Kläger zu 12) 1,3 %
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der Kläger zu 13) 0,9 %
-
der Kläger zu 14) 0,8 %
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der Kläger zu 15) 0,9 %
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der Kläger zu 16) 0,6 %
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die Klägerin zu 17) 1,0 %
-
die Klägerin zu 18) 0,6 %
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die Klägerin zu 19) 1,4 %
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der Kläger zu 20) 1,6 %
-
der Kläger zu 21) 5,6 %
-
der Kläger zu 22) 5,5 %
-
der Kläger zu 23) 3,0 %
-
die Kläger zu 24) gesamtschuldnerisch 2,8 %
-
der Kläger zu 25) 1,4 % und
-
der Kläger zu 26) 2,8 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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