Landgericht Dortmund, 2014-11-25, 3 O 492/13

3 O 492/13Kantonsgericht25.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 492/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-25

Aktenzeichen: 3 O 492/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1125.3O492.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 9.817,50 € (i.W.: neuntausendachthundertsiebzehn 50/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.05.2010 zu zahlen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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