3 O 492/13•Landgericht Dortmund, 2014-11-25, 3 O 492/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 492/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-25
Aktenzeichen: 3 O 492/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1125.3O492.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 9.817,50 € (i.W.: neuntausendachthundertsiebzehn 50/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.05.2010 zu zahlen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.