Landgericht Dortmund, 2014-12-10, 7 O 257/13

7 O 257/13Kantonsgericht10.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 257/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-10

Aktenzeichen: 7 O 257/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1210.7O257.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Abrechnung über die Betriebskosten des Kalenderjahres 2012 für das Mietobjekt „H-Str., I, - ehemaliges T1 – zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 1000 EUR vorläufig vollstreckbar.

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