7 O 257/13•Landgericht Dortmund, 2014-12-10, 7 O 257/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 257/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-10
Aktenzeichen: 7 O 257/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1210.7O257.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Abrechnung über die Betriebskosten des Kalenderjahres 2012 für das Mietobjekt „H-Str., I, - ehemaliges T1 – zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 1000 EUR vorläufig vollstreckbar.
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