3 O 508/13•Landgericht Dortmund, 2015-01-16, 3 O 508/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 508/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-16
Aktenzeichen: 3 O 508/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0116.3O508.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3.Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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