21 S 27/14•Landgericht Dortmund, 2015-01-21, 21 S 27/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 S 27/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-21
Aktenzeichen: 21 S 27/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0121.21S27.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.07.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts D, Az. 4 C ##/##, wie folgt geändert und neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 18,98 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 49 % und die Beklagte zu 51 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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