Landgericht Dortmund, 2015-01-29, 2 O 15/13

2 O 15/13Kantonsgericht29.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 15/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-29

Aktenzeichen: 2 O 15/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0129.2O15.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 7.286,28 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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