Landgericht Dortmund, 2015-02-05, 7 O 274/14

7 O 274/14Kantonsgericht05.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 274/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-05

Aktenzeichen: 7 O 274/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0205.7O274.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen

vom 07.07.2014 (Geschäftszeichen: 14-000000000-0-4) wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 16.437,72 € festgesetzt.

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