7 O 274/14•Landgericht Dortmund, 2015-02-05, 7 O 274/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 274/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-05
Aktenzeichen: 7 O 274/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0205.7O274.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen
vom 07.07.2014 (Geschäftszeichen: 14-000000000-0-4) wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird auf 16.437,72 € festgesetzt.
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