2 O 239/14•Landgericht Dortmund, 2015-02-19, 2 O 239/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 239/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-19
Aktenzeichen: 2 O 239/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0219.2O239.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.000,68 € (in Worten: vierunddreißigtausend 68/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Dezember 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 34.068,00 € die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.