Landgericht Dortmund, 2015-02-23, 11 S 122/14

11 S 122/14Kantonsgericht23.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 122/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-23

Aktenzeichen: 11 S 122/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0223.11S122.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.120,64 EUR festgesetzt.

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