Landgericht Dortmund, 2015-03-09, 20 O 166/14

20 O 166/14Kantonsgericht09.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 166/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-09

Aktenzeichen: 20 O 166/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0309.20O166.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 23.800,00 € (i.W. dreiundzwanzigtausendachthundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 28.03.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.044,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 30.09.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 23.800,00 EUR festgesetzt.

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