25 O 267/14•Landgericht Dortmund, 2015-03-10, 25 O 267/14
Landgericht Dortmund, 2015-03-10, 25 O 267/14
25 O 267/14Kantonsgericht10.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 25 O 267/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-10
Aktenzeichen: 25 O 267/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0310.25O267.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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