39 Qs 122/14•Landgericht Dortmund, 2015-03-13, 39 Qs 122/14
Landgericht Dortmund, 2015-03-13, 39 Qs 122/14
39 Qs 122/14Kantonsgericht13.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 39 Qs 122/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-13
Aktenzeichen: 39 Qs 122/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0313.39QS122.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers vom 17.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 09.07.2014 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 314,16 € festgesetzt.
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