4 O 374/14•Landgericht Dortmund, 2015-03-20, 4 O 374/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 374/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-20
Aktenzeichen: 4 O 374/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0320.4O374.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Dortmund -Zivilkammer- erklärt sich für funktionell unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Beklagten vom 03.03.2015 nach Anhörung des Klägers gemäß §§ 95, 98 Abs. 1 Satz 1 GVG an das Landgericht Dortmund - Kammer für Handelssachen.
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