39 KLs 66/14•Landgericht Dortmund, 2015-04-02, 39 KLs 66/14
Landgericht Dortmund, 2015-04-02, 39 KLs 66/14
39 KLs 66/14Kantonsgericht02.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 39 KLs 66/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-02
Aktenzeichen: 39 KLs 66/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0402.39KLS66.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 20, 63 StGB
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