Landgericht Dortmund, 2015-04-02, 39 KLs 66/14

39 KLs 66/14Kantonsgericht02.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 39 KLs 66/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-02

Aktenzeichen: 39 KLs 66/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0402.39KLS66.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 20, 63 StGB

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