Landgericht Dortmund, 2015-04-15, 10 O 72/14

10 O 72/14Kantonsgericht15.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 10 O 72/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-15

Aktenzeichen: 10 O 72/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0415.10O72.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.728,92 € i. W. sechsundfünfzigtausendsiebenhundertachtundzwanzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.642,40 € gegenüber der Rechtsanwaltssozietät T PartGmbB freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 56.728,92 € dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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