10 O 75/14•Landgericht Dortmund, 2015-04-15, 10 O 75/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 75/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: 10 O 75/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0415.10O75.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.095,82 € (i. W. fünftausendfünfundneunzig 82/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 480,20 € gegenüber der Rechtsanwaltssozietät T PartGmbB freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 5.095,82 € dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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