Landgericht Dortmund, 2015-04-30, 13 O 1/15

13 O 1/15Kantonsgericht30.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-30

Aktenzeichen: 13 O 1/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0430.13O1.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 06.01.2015 wird auch im Kostenausspruch aufrechterhalten.

Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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