3 O 332/14•Landgericht Dortmund, 2015-05-08, 3 O 332/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 332/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-08
Aktenzeichen: 3 O 332/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0508.3O332.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf bis zu 8.000,00 € festgesetzt.
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