Landgericht Dortmund, 2015-05-15, 3 O 200/14

3 O 200/14Kantonsgericht15.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 200/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-15

Aktenzeichen: 3 O 200/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0515.3O200.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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