1 S 47/15•Landgericht Dortmund, 2015-05-18, 1 S 47/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 47/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-18
Aktenzeichen: 1 S 47/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0518.1S47.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen bzw. im Falle ihrer Zulässigkeit gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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