2 O 387/13•Landgericht Dortmund, 2015-06-10, 2 O 387/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 387/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 2 O 387/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0610.2O387.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 244.976,00 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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