Landgericht Dortmund, 2015-06-10, 3 O 489/15

3 O 489/15Kantonsgericht10.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 489/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-10

Aktenzeichen: 3 O 489/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0610.3O489.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 110.000,00 € trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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