3 O 489/15•Landgericht Dortmund, 2015-06-10, 3 O 489/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 489/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 3 O 489/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0610.3O489.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 110.000,00 € trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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