Landgericht Dortmund, 2015-06-12, 6 O 31/15

6 O 31/15Kantonsgericht12.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 31/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 6 O 31/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0612.6O31.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  1. Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den Fall des Widerrufs des Vergleichs wird im Hinblick auf die Urlaubsplanung der Kammer anberaumt auf Freitag, den 28. August 2015, 12:00 Uhr, Saal 127.

  2. Der Streitwert für den Rechtsstreit und den vorstehenden Vergleich wird, ausgehend von dem valutierenden Nettokapital, auf 108.000,00 € festgesetzt.

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