18 O 63/06 (AktE)•Landgericht Dortmund, 2015-06-25, 18 O 63/06 (AktE)
Landgericht Dortmund, 2015-06-25, 18 O 63/06 (AktE)
18 O 63/06 (AktE)Kantonsgericht25.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 63/06 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-25
Aktenzeichen: 18 O 63/06 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0625.18O63.06AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Barabfindung nach § 29 UmwG wird auf 52,08 € je Aktie der Antragsgegnerin festgesetzt.
Die bare Zuzahlung nach § 15 UmwG wird auf 24,18 € je Kommanditanteil von 1,00 € der H AG & Co. KG festgesetzt.
Die Gerichtskosten – einschließlich der außergerichtlichen Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre – sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 4.148.321,66 € festgesetzt.
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