Landgericht Dortmund, 2015-06-25, 2 O 165/14

2 O 165/14Kantonsgericht25.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 165/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-25

Aktenzeichen: 2 O 165/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0625.2O165.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Buchauszug zu erteilen, der Auskunft für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 30.04.2015 gibt über alle vom Kläger für die Beklagte vermittelten, betreuten und im Sinne des § 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB angebahnten Geschäfte, wobei die Auskunft in klarer und übersichtlicher Art und Weise unter Einschluss der nachfolgenden Punkte zu erfolgen hat:

Allgemeine Angaben für alle Produkte

  1. Name des Kunden

  2. Anschrift des Kunden

  3. Geburtsdatum des Kunden und ggf. zusätzlich Geburtsdatum der versicherten Person, sofern diese vom Kunden abweicht, bei Krankenversicherungen, Pflegepflichtversicherungen, Lebens- und Rentenversicherungen und Unfallversicherungen

  4. Antragsdatum

  5. Vertragsbeginn

  6. Vertragsnummer

  7. Art des Vertrages, insbesondere

a. Versicherer/zeichnende Gesellschaft

b. Versichertes Risiko

d. Produktbezeichnung/Sparte

e. Tarif

  1. Nettobeiträge je Tarif unter Angabe der Zahlweise (z. B. monatlich, quartalsweise, jährlich etc.)

  2. Produktgeneration

  3. Unterteilung nach Erneuerungs-, Erhöhungs- oder Neugeschäft

  4. Stornierung

a. Zeitpunkt

b. Grund

c. Art der etwaig ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen

Produktspezifische Angaben bei

Sachversicherungen (insbesondere bei Unfall-, Haftpflicht-, Transport-, Technik-, Luftfahrt-, Rechtsschutz-, Industrie-, Warenkredit-, Forderungsausfall-, D&O-, Schutzbrief-, Händlergarantie- und Elektronikversicherungen):

  1. Wertungssumme

  2. Wertungsfaktor

  3. Bei Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) zusätzlich

a. Beginn und Ende der anrechnungsfähigen Beitragszahlungsdauer (BZD)

b. Geburtsdatum der versicherten Person, sofern diese vom Kunden abweicht

Lebens- und Rentenversicherung

  1. Versicherungssumme

  2. Eintrittsalter des Kunden oder der versicherten Person, sofern diese vom Kunden abweicht

  3. Laufzeit des Vertrages

  4. Faktor bei Risikozusätzen

  5. Beginn und Ende der anrechnungsfähigen Beitragszahlungsdauer (BZD)

  6. Im Falle eines dynamisierten Vertrages

a. Zeitpunkt der Erhöhung des Beitrages

b. Betrag der Erhöhung der jeweiligen Prämie

  1. Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen zusätzlich die WKN-Nummer der jeweiligen Fonds

  2. Produktgruppe

  3. Ansparzeit

  4. Überschussverwendungsart

  5. Bei Verträgen, die nach § 10a EStG staatlich gefördert werden die Höhe und den Beginn der staatlichen Förderung

Private Krankenversicherung

  1. Höhe des selbstvermittelten Jahresbestandes

  2. Wertungsfaktor

  3. Vertragsform (Einzel/Kollektiv)

Gesetzliche Krankenversicherung

  1. Zeitpunkt des Zustandekommens der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse

  2. Zeitpunkt der Abrechnung zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Beklagten

  3. Höhe der von der gesetzlichen Krankenversicherung an die Beklagte gezahlten Vergütung

Bausparverträge

  1. Bausparsumme

  2. Finanzierungssumme

  3. Einzahlungsdauer

  4. Zinsbindungsfrist

  5. Abschlussgebühr

  6. Bei reinen Bauspardarlehen zusätzlich den nominellen Kreditbetrag

Finanzprodukte

  1. Wertungsfaktor

  2. Konten

  3. Kontenfaktor

Darlehen

  1. Darlehenshöhe

  2. Darlehenszeit

  3. Darlehensart

Investment

  1. WKN-Nummer

  2. Ausgabeaufschlag

  3. Fondsart

Im Übrigen wird die Klage auf Erteilung eines Buchauszugs und auf Auskunfts- und Rechenschaftslegung abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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