3 O 408/13•Landgericht Dortmund, 2015-06-26, 3 O 408/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 408/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-26
Aktenzeichen: 3 O 408/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0626.3O408.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Die Klage gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 95.000,00 € trägt der Kläger.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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