Landgericht Dortmund, 2015-06-26, 3 O 408/13

3 O 408/13Kantonsgericht26.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 408/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-26

Aktenzeichen: 3 O 408/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0626.3O408.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 95.000,00 € trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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