20 O 115/05 AktE•Landgericht Dortmund, 2015-07-22, 20 O 115/05 AktE
Landgericht Dortmund, 2015-07-22, 20 O 115/05 AktE
20 O 115/05 AktEKantonsgericht22.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 O 115/05 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-22
Aktenzeichen: 20 O 115/05 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0722.20O115.05AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Der Antrag des Antragsstellers zu 8) wird als unzulässig zurückgewiesen.
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Die von der Antragsgegnerin den außenstehenden Aktionären der I AG gemäß §§ 327 a, 327 b, 327 f Aktiengesetz zu gewährende Barabfindung wird auf 23,58 € je Stückaktie festgesetzt.
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt, die auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.
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Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 6.500.000,- Euro festgesetzt.
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