Landgericht Dortmund, 2015-07-22, 20 O 115/05 AktE

20 O 115/05 AktEKantonsgericht22.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 115/05 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-22

Aktenzeichen: 20 O 115/05 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0722.20O115.05AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Der Antrag des Antragsstellers zu 8) wird als unzulässig zurückgewiesen.

  2. Die von der Antragsgegnerin den außenstehenden Aktionären der I AG gemäß §§ 327 a, 327 b, 327 f Aktiengesetz zu gewährende Barabfindung wird auf 23,58 € je Stückaktie festgesetzt.

  3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt, die auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.

  4. Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 6.500.000,- Euro festgesetzt.

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