Landgericht Dortmund, 2015-08-03, 1 S 13/15

1 S 13/15Kantonsgericht03.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 13/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-03

Aktenzeichen: 1 S 13/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0803.1S13.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

die Berufung der Kläger vom 09.01.2015 gegen das am 11.12.2014 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 05.12.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

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