3 O 136/15•Landgericht Dortmund, 2015-08-03, 3 O 136/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 136/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-03
Aktenzeichen: 3 O 136/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0803.3O136.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 07.05.2015 eingelegte Erinnerung der Kläger gegen die Kostenrechnung vom 25.03.2015 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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