Landgericht Dortmund, 2015-08-03, 3 O 136/15

3 O 136/15Kantonsgericht03.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 136/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-03

Aktenzeichen: 3 O 136/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0803.3O136.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 07.05.2015 eingelegte Erinnerung der Kläger gegen die Kostenrechnung vom 25.03.2015 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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