3 O 482/13•Landgericht Dortmund, 2015-08-14, 3 O 482/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 482/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-14
Aktenzeichen: 3 O 482/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0814.3O482.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt.
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