Landgericht Dortmund, 2015-08-14, 3 O 482/13

3 O 482/13Kantonsgericht14.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 482/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-14

Aktenzeichen: 3 O 482/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0814.3O482.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt.

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