19 O 108/14•Landgericht Dortmund, 2015-08-25, 19 O 108/14
Landgericht Dortmund, 2015-08-25, 19 O 108/14
19 O 108/14Kantonsgericht25.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 108/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-25
Aktenzeichen: 19 O 108/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0825.19O108.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.640,00 € i. W. achttausendsechshundertundvierzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € gegenüber der Rechtsanwaltssozietät T freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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