19 O 38/15•Landgericht Dortmund, 2015-08-25, 19 O 38/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 38/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-25
Aktenzeichen: 19 O 38/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0825.19O38.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 316.800,00 € (i. W.: dreihundertundsechzehntausendachthundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten der T PartGmbB in Höhe von 3.260,90 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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