Landgericht Dortmund, 2015-08-25, 19 O 96/14

19 O 96/14Kantonsgericht25.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 19 O 96/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-25

Aktenzeichen: 19 O 96/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0825.19O96.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.760,00 € i. W.: fünftausendsiebenhundertundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 480,20 € gegenüber der Rechtsanwaltssozietät T freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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