Landgericht Dortmund, 2015-08-27, 9 T 156/14

9 T 156/14Kantonsgericht27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 156/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 9 T 156/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0827.9T156.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 229.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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