Landgericht Dortmund, 2015-09-04, 3 O 456/14

3 O 456/14Kantonsgericht04.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 456/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-04

Aktenzeichen: 3 O 456/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0904.3O456.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 22.000 EUR.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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