3 O 485/14•Landgericht Dortmund, 2015-09-04, 3 O 485/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 485/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-04
Aktenzeichen: 3 O 485/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0904.3O485.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits nach einem Streitwert von bis zu 7.000,00 €.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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