Landgericht Dortmund, 2015-09-04, 3 O 485/14

3 O 485/14Kantonsgericht04.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 485/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-04

Aktenzeichen: 3 O 485/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0904.3O485.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits nach einem Streitwert von bis zu 7.000,00 €.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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