2 O 240/11•Landgericht Dortmund, 2015-09-10, 2 O 240/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 240/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-10
Aktenzeichen: 2 O 240/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0910.2O240.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.758,87 € (i.W.: siebzehntausendsiebenhundertachtundfünfzig 87/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2010 sowie 961,28 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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