Landgericht Dortmund, 2015-09-10, 2 O 240/11

2 O 240/11Kantonsgericht10.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 240/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-10

Aktenzeichen: 2 O 240/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0910.2O240.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.758,87 € (i.W.: siebzehntausendsiebenhundertachtundfünfzig 87/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2010 sowie 961,28 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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