3 O 247/14•Landgericht Dortmund, 2015-09-11, 3 O 247/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 247/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-11
Aktenzeichen: 3 O 247/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0911.3O247.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird auf 21.000,00 € festgesetzt.
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