Landgericht Dortmund, 2015-09-11, 3 O 247/14

3 O 247/14Kantonsgericht11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 247/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-11

Aktenzeichen: 3 O 247/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0911.3O247.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 21.000,00 € festgesetzt.

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