16 O 82/14•Landgericht Dortmund, 2015-09-17, 16 O 82/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 16 O 82/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-17
Aktenzeichen: 16 O 82/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0917.16O82.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 5.950,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 28.03.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 480,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 30.09.2013 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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