3 O 413/14•Landgericht Dortmund, 2015-10-09, 3 O 413/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 413/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-09
Aktenzeichen: 3 O 413/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1009.3O413.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf bis zu 70.000,00 € festgesetzt.
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