2 O 159/15•Landgericht Dortmund, 2015-12-17, 2 O 159/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 159/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 2 O 159/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1217.2O159.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Versicherungsnehmerin S auf die aufgrund des Schadensereignisses vom 16.05.2013 gegen sie von der Klägerin geltend gemachte Forderung bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, mit Ausnahme der Mehrkosten durch die Verweisung, die die Klägerin zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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