7 O 340/14•Landgericht Dortmund, 2016-01-07, 7 O 340/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 340/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-07
Aktenzeichen: 7 O 340/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0107.7O340.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 91 % und der Beklagte
9 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin und dem Beklagten bleibt nachgelassen, die
Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in
Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die
jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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