Landgericht Dortmund, 2016-01-14, 2 O 209/14

2 O 209/14Kantonsgericht14.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 209/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-14

Aktenzeichen: 2 O 209/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0114.2O209.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.882,50 € (in Worten: elftausendachthundertzweiundachtzig 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 23.04.2014 und weitere 958,19 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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